Rechtsprechung
VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 411/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Form und Inhalt der Anzeige über das Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
GEZ - Schriftformerfordernis bei Abmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Abmeldung per E-Mail an GEZ unwirksam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
GEZ-Abmeldung per E-Mail entspricht nicht der erforderlichen Schriftform
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Autoradio: Abmeldung geht nur schriftlich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 17.01.2005 - 2 PA 108/05
Schriftformerfordernis einer E-Mail ; Erforderlichkeit einer elektronischen …
Auszug aus VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 411/09
Eine E-Mail kann das Schriftformerfordernis daher nur dann erfüllen, wenn sie durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz gesichert ist, da nur dann mit der gebotenen Sicherheit festgestellt werden kann, ob die betreffende E-Mail vollständig und inhaltlich richtig ist und ob sie tatsächlich von dem in ihr genannten Aussteller stammt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.1.2005, 2 PA 108/05, NVwZ 2005, 470). - VGH Bayern, 03.04.2008 - 7 B 07.431
Rundfunkgebühren; betrieblich genutztes Empfangsgerät; Abmeldung des Geräts; …
Auszug aus VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 411/09
Erforderlich ist insoweit, dass ein individueller Lebenssachverhalt geschildert wird, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, dass der Rundfunkteilnehmer bestimmte Empfangsgeräte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zum Empfang bereithält (vgl. VGH München, Beschl. v. 8.12.2008, 7 C 08.1000, Juris-Rn 2, v. 3.4.2008, 7 B 07.431, Juris-Rn 17;… Gall in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 3 RGebStV, Rn 12). - VGH Bayern, 08.12.2008 - 7 C 08.1000
Prozesskostenhilfe; Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten; Nachweispflicht
Auszug aus VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 411/09
Erforderlich ist insoweit, dass ein individueller Lebenssachverhalt geschildert wird, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, dass der Rundfunkteilnehmer bestimmte Empfangsgeräte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zum Empfang bereithält (vgl. VGH München, Beschl. v. 8.12.2008, 7 C 08.1000, Juris-Rn 2, v. 3.4.2008, 7 B 07.431, Juris-Rn 17;… Gall in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 3 RGebStV, Rn 12). - VG Köln, 19.08.2004 - 6 K 6619/02
Festsetzung und Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren; Ende der …
Auszug aus VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 411/09
a) Die in § 3 Abs. 1 der Satzung des Beklagten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren enthaltene Forderung, die Anzeige über Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang schriftlich zu verfassen, ist wirksam, insbesondere von der Satzungsermächtigung des § 4 Abs. 7 RGebStV gedeckt (…so auch VG München, Urt. v. 9.1.2009, M 6b K 07.5680, Juris-Rn 23; VG Köln, Urt. v. 19.8.2004, 6 K 6619/02, Juris-Rn 24). - VG München, 09.01.2009 - M 6b K 07.5680
Ende der Gebührenpflicht
Auszug aus VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 411/09
a) Die in § 3 Abs. 1 der Satzung des Beklagten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren enthaltene Forderung, die Anzeige über Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang schriftlich zu verfassen, ist wirksam, insbesondere von der Satzungsermächtigung des § 4 Abs. 7 RGebStV gedeckt (so auch VG München, Urt. v. 9.1.2009, M 6b K 07.5680, Juris-Rn 23;… VG Köln, Urt. v. 19.8.2004, 6 K 6619/02, Juris-Rn 24).